Die
Rechtsverletzungen nach dem Putschversuch vom 15.Juli werden auch in den
Strafanstalten weiterhin systematisch durchgeführt.
Inhaftierten wird
nun auch das Recht auf die persönliche Weiterbildung und die Kommunikation mit
Familienangehörigen verweigert.
Im
geschlossenen Typ-D Hochsicherheitsgefängnis in Diyarbakir werden Inhaftierte in
ihren Rechte eingeschränkt. In der Hausordnung der Vollzugsanstalt regelt der
Artikel 8 den Besitz von persönlichen Gegenständen und erkennt „den Besitz von
zeitlich begrenzten und nicht begrenzten Publikationen und Büchern“ an. Nach
der Regelung dürfen die Lehrbücher von Inhaftierten in der Ausbildung keiner
Prüfung unterzogen werden.
Inhaftierter Akademiker
erhält Lehrbücher nicht
Einem
inhaftierten Akademiker wurden seine Lehrbücher nicht gegeben. Da die Literatur
auf Englisch ist, musste vorerst festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um
Lehrbücher handelt. Dazu wollte die Justizvollzuganstalt eine Kommission
einberufen. Doch es scheiterte daran, dass das Personal der
Justizvollzugsanstalt nicht die nötigen Sprachkenntnisse und Qualifikationen
hat, um in einer solchen Kommission tätig zu werden. Ein externer Fachmann wurde
beauftrag die Lehrbücher zu kontrollieren. Das Gutachten bestätigte, dass es
sich bei den Büchern um Lehrbücher handelt.
Erst
jetzt wurden die Bücher an ihren Besitzer ausgehändigt. Die Kosten für das
Gutachten in Höhe von 200 TL wurden vom Konto des Akademikers abgebucht. Sein
legitimes Recht auf Aus- und Weiterbildung, dass ihm in der Haft kostenlos
zusteht, konnte er somit erst gegen Bezahlung in Anspruch nehmen.
Obwohl es in den
Vorschriften gestattet ist, dürfen Häftlinge ihre Rechte nicht in Anspruch
nehmen
Im
selben Artikel 8 der Vorschrift steht auch, dass es Häftlingen gestattet ist
„zeitlich begrenzte oder unbegrenzte Publikationen gegen einen Kaufpreis zu
erwerben, soweit diese nicht gerichtlich verboten sind“. Dieses Recht der
Inhaftierten wird in der Strafvollzugsanstalt Diyarbakir ständig verletzt.
Ein
Teil der Inhaftierten, möchte die Risale-i Nur Werke erwerben. Da sie in der Gefängnisbibliothek
nicht vorhanden sind, stellten sie einen Antrag, der ihnen erlauben sollte, die
Bücher aus eigener Tasche zu erwerben. Seitdem sind mehr als drei Monate
vergangen. Dass die Inhaftierten von diesem Recht Gebrauch machen, verhindern
die Beamte in der Justizvollzugsanstalt Diyarbakir beharrlich.
Inhaftierte werden
ihrem Verständigungssrecht beraubt
Zu
den zahlreichen Rechtsverstoßen kommt hinzu, dass die Inhaftierten ihrem Recht
auf Verständigung beraubt werden. In der Satzung der Anstaltsleitung und in den
Straf- und Sicherheitsmaßnahmen wird in Artikel 91 den Inhaftierten das Recht
zugestanden Briefe, Faxe und Telegramme entgegenzunehmen und zu versenden. Die
anfallenden Kosten haben die Inhaftierten selbst zu übernehmen.
Allerdings
hat die Justizvollzugsanstalt ankommende Briefe unter dem Vorwand des
Personalmangels für mehrere Wochen bis Monate vorenthalten. Inhaftierte werden
eingeschränkt in ihrem gesetzlich legitimen Recht auf Verständigung.
Die
Rechtsverstöße in den Institutionen des Justizministeriums sind höchst besorgniserregend.
Die zuständigen Behörden müssen umgehend eingreifen und die Probleme lösen.
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