Wenn´s ein Hexenjagd ist,

JA. wir werden diesen Hexenjagd machen“


Recep Tayyip Erdogan

Nach dem Putschversuch am 15 Juli 2016 wurde im Rahmen des Ausnahmezustands durch gesetzliche Verordnungen von der AKP-Regierung „Amnestie“ unter Evakuierung ausgegeben um in den Gefängnissen Platz für die Menschen die dem türkischen Gelehrten Herrn Fethullah Gülen nahe stehen zu schaffen. Zirka 42.000 Sträflinge sind unter Bewährung freigelassen worden.

Seit dem Ausnahmezustand gibt es in der Türkei keine Pressefreiheit, kein Eigentumsrecht, kein Recht auf faires Gerichtsverfahren, strikte Reiseeinschränkung, keine Meinungsfreiheit und kein Recht auf Wahrung und Schutz seiner persönlichen Freiheit. Die Grundrechte wurden somit vernichtet.

Wer steckt hinter dem Putsch

Wer steckt hinter dem Putsch

Zahlen & Fakten, Stand: 07.09.2016

Zahlen & Fakten, Stand: 07.09.2016

Behauptung

Behauptung

Mittwoch, 18. Januar 2017

Deutsches Gericht verbietet FETÖ Ausdruck



Das regierungsnahe geltende türkische Zeitung "Sabah" darf bei seiner Deutschland Ausgabe den Ausdruck FETÖ nicht mehr verwenden. Dies geht von einem Gerichtsbeschlusses in Wuppertal aus. Dort haben einige Menschen gegen die Zeitung geklagt und nun recht bekommen. FETÖ (Fethullah Terror Organisation) ist eine Bezeichnung für Menschen, die den türkischen Prädiger Fethullah Gülen nahe stehen. Diese Bezeichnung wird häufig von der AKP Regierung und von Erdogan für seine Machtpropaganda in der Welt verwendet und versucht somit seine Stellung in der türkischen Regierung zu einer Präsidentalschaft zu sichern. Es gibt hierzu auch in der Türkei kein offizielles Gerichtsbeschluss, dass es so eine Terror Organisation gibt.

Bei jedem verwendeten "FETÖ" Wort muss die Sabah Zeitung nun 250.000 € bezahlen.


https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/richter-verbietet-tuerkische-zeitung-7298683.html

http://www.shaber3.com/alman-mahkemesinden-sabaha-tokat-gibi-ceza-haberi/1279415/



Richter verbietet Terrorvorwürfe

Türkische Zeitung muss bei jedem Verstoß 250 000 Euro zahlen.
Geklagt hatten zwei Facharbeiter und ein Handwerker, Unterstützer der Wuppertaler Realschule Boltenheide, die auch für Schüler aus Solingen bedeutend ist. Laut Gericht hatte die deutsche Ausgabe des auflagenstarken Blattes Sabah („Morgen“) die Kläger mit vollem Namen genannt und ihnen Nähe zum mutmaßlichen Putschversuch in der Türkei vom Juli vergangenen Jahres vorgeworfen. Sie seien Mitglieder der „Terrororganisation der Anhänger Fethullahs“, auf türkisch abgekürzt Fetö. Das ergebe sich aus der Nähe bestimmter Bildungs- und Schulvereine der Kläger zu Gülen.
Der Zeitung ist nun verboten worden, diese Äußerung zu wiederholen oder zu behaupten, die Kläger würden jemanden bedrohen. Für jeden Verstoß werden 250 000 Euro Ordnungsgeld fällig. Sollte in so einem Fall nicht gezahlt werden, muss der Geschäftsführer mit Haft rechnen. Der Vorsitzende Richter: „Es steht für das Gericht nicht fest, dass es diese Terrororganisation überhaupt gibt.“ Sabah gilt als regierungsnah und stand in Deutschland bereits wegen eines sogenannten Denunziations-Telefons in der Kritik.

Der Chefredakteur des Blattes in Deutschland, Cemil Albay, sagte gegenüber unserer Zeitung: „Fetö“ sei in der Türkei allgemein anerkannt als Name der Bewegung. Dem widersprachen die Kläger. Ein Facharbeiter (48) erklärte: „Ich habe mein ganzes Leben noch niemanden geschubst. Ich kenne den, der diesen Text geschrieben hat seit Jahrzehnten.“ Er fürchte, dass seine Familie angegangen werde. Ein weiterer Kläger äußerte, Gülen habe einmal gesagt: „Lasst uns statt Moscheen Schulen bauen.“ Und das stimme doch. Beten könne man auch zu Hause, „aber Bildung ist wichtig, damit es unseren Kindern eines Tages besser geht“. dilo

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