Wenn´s ein Hexenjagd ist,

JA. wir werden diesen Hexenjagd machen“


Recep Tayyip Erdogan

Nach dem Putschversuch am 15 Juli 2016 wurde im Rahmen des Ausnahmezustands durch gesetzliche Verordnungen von der AKP-Regierung „Amnestie“ unter Evakuierung ausgegeben um in den Gefängnissen Platz für die Menschen die dem türkischen Gelehrten Herrn Fethullah Gülen nahe stehen zu schaffen. Zirka 42.000 Sträflinge sind unter Bewährung freigelassen worden.

Seit dem Ausnahmezustand gibt es in der Türkei keine Pressefreiheit, kein Eigentumsrecht, kein Recht auf faires Gerichtsverfahren, strikte Reiseeinschränkung, keine Meinungsfreiheit und kein Recht auf Wahrung und Schutz seiner persönlichen Freiheit. Die Grundrechte wurden somit vernichtet.

Wer steckt hinter dem Putsch

Wer steckt hinter dem Putsch

Zahlen & Fakten, Stand: 07.09.2016

Zahlen & Fakten, Stand: 07.09.2016

Behauptung

Behauptung

Montag, 3. April 2017

Folter in den Niederschriften des Gerichts von Balikesir


“Folter ist keine situative Schuld“

In vielen Provinzen kommt die Folter gegen Anhänger der Hizmet-Bewegung vor Gericht. Die Ungerechtigkeiten gegen tausenden von Betroffenen werden nun oft vor Gericht ans Licht geführt.
Die Beweise für die Taten von Polizisten in Balikesir ist schockierend.

Angeklagte Polizisten erklären: “Als Kollegen von uns festgenommen wurden, mit denen wir Jahre lang zusammen gearbeitet haben, konnten wir es nicht mehr ertragen. Sie schlugen sie vor den Kameras der Verwahrungszelle gegen Wände und folterten sie bestialisch. Dies meldeten wir der Staatsanwaltschaft. Diese nahmen jedoch trotz Vodeobeweise die Fahndung gegen die Verbrecher nicht auf. Also beschwerten wir uns beim Europäischen Gerichtshof. “Folter ist keine situative Schuld” argumentierten wir.

Die Anwälte der Opfer erklären: “Die Menschenrechtsverletzungen gegen unsere Mandanten von unseren Kollegen sind nicht vertretbar, die Opfer befinden sich im Wartesaal. Wir bestehen auf ihre Freilassung”. Auf diese Anfrage wurden diese freigelassen.

Opfer M.B. erklärt die Taten

Staatsanwalt M.B. erläutert dem Richter, dass der Leiter der Polizei Cengiz Zeybek in diese Untaten verwickelt ist und seine Aussagen ungültig sind-

DAĞA KALDIRMA VE TECAVÜZ TEHDİDİ

M.B. erzählte die Drohungen und Anschuldigungen die er sich in seiner fünfmonatigen Haft anhören musste.

M.B. beschreibt, wie die Polizei ihn zum Ausziehen brachte, seine Augen verschloss und ihn auf einen Berg hinauf brachten. Sie drohten ihm: „ Wir trinken dein Blut, vergewaltigen deine Frau und deine Tochter, doch wenn du uns hilfst, dann helfen wir dir auch”. Außerdem wurde er gezwungen ein Geständnis abzugeben, was die Richter sehr schockierte.

“Lern das auswendig und sag es wenn der Anwalt komm“ sagten sie ihm unter Drohungen, weshalb M.B. seine Aussagen revidieren möchte.

32 Entlassungen

Von Sicherheitsbeamten bis Oberkommissaren gibt es nach M.B. allein in seiner Stadt 32 solcher Fälle von Folter mit darauffolgender Entlassung vom Amt.

M.B. war nicht der letzte

Mit ähnlichen Methoden wurde eine Vielzahl von Verdächtigen zu einem falschen Geständnis gezwungen. Die Rechtsprechung von der AİHM, AYM und der Yargıtay bestätigen, dass diese physische und verbale Gewalt gegen nahezu jedem angewandt wurde, welche ansatzweise verdächtig sind.
Nochmals Bestätigt:

Am 21. Januar, der letzten Gerichtssitzung für M.B. wurden einige Fakten nochmals bestätigt: Kontakte zum Anwalt wurden verwehrt, allen verdächtigten war es nicht erlaubt auf Toilette zu gehen oder es wurde nur spät geholfen, durch eiserne Handschuhe wurde verhindert, dass die Inhaftierten schlafen. Androhung der Vergewaltigung vom Inhaftierten und seiner Fraue, Kleidung ausziehen, Schläge, Drohung mit dem Tod und öffentliche Peinigung sind faktische bewiesene Ereignisse.

Somit sind die Vorwürfe gegen Beamte, sie würden sind gewalttätigen Methoden bedienen, handgreiflich bewiesen. Ein weiterer Punkt auf den die Judikative aufmerksam machte, ist die Tatsache, dass Folter zeitlos ist, das heißt, dass die Täter zu jeder Zeit zur Rechenschaft gezogen werden können.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen